Stand: 1. Juli 2025
§ 1 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist eine vom Lizenzgeber (siehe Impressum der Homepage) erteilte Nutzungslizenz für dessen Buchhaltungsprogramm "Der Steuerhelfer". Bei dem Programm handelt es sich um eine Excelanwendung zur so genannten "Einfachen Buchführung" gemäß EStG § 4 Absatz 3 (Einnahmenüberschussrechnung EÜR). Excel ist, obwohl veränderbar (nicht "radierfest") und somit nicht den GoB (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) entsprechend, als Rechenhilfe erlaubt, wenn eine geordnete Belegablage vorgewiesen werden kann (§ 146 Absatz 5 AO).
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Der Lizenzvertrag kommt zustande mit Zusendung eines Freischaltcodes per E-Mail, der im Tabellenblatt "Start" des Programms anzugeben ist und eine Programmnutzung bis zum Ende der Lizenzlaufzeit ermöglicht. Danach deaktiviert sich das Programm, kann jedoch mit einem gültigen Code datenverlustfrei reaktiviert werden.
§ 3 Lizenzdauer
Der Vertrag hat, gerechnet ab Zugang des Freischaltcodes eine Laufzeit von 24 vollen Monaten (Der erste angefangene Monat ist kostenfrei), und verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
§ 4 Lizenznutzung
Die urheberrechtlich geschützte Software ist nur zum Gebrauch im eigenen Betrieb (auch auf mehreren Arbeitsplätzen) bestimmt und darf weder verändert (z.B. Umgehung technischer Schutzmaßnahmen), noch veröffentlicht und auch nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 5 Lizenzgebühr und ihre Fälligkeit
Die aus dem Kontaktformular ersichtliche Lizenzgebühr ist netto Kasse jährlich im Voraus fällig 14 Tage nach Erhalt einer Rechnung, die der Lizenzgeber postalisch oder per E-Mail versendet.
§ 6 Sofort- und Sonderrabatt
Im Rahmen gelegentlicher Werbeaktionen erhalten Neukunden einen Rabattcode für einen Sofortrabatt, mit dem sich die
Lizenzgebühr im 1. Vertragsjahr gemäß Angabe reduziert. Der Rabattcode kann nicht selbst angefordert
werden, sondern wird vom Lizenzgeber vergeben. Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer erhalten außerdem einen Sonderrabatt, um sie Vorsteuerabzugsberechtigten
gleichzustellen.
§ 7 Sonstiges
1. Die Haftung des Lizenzgebers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
3. Diese AGB werden Bestandteil des Vertrages.