Von der Buchführung zur Steuerererklärung



Buchführung allein ist noch nicht alles.

 

Wenn Sie Ihre steuerlichen Angelegenheiten komplett in die eigenen Hände nehmen möchten, ist die Buchführung zwar der wichtigste und i.d.R. aufwendigste, aber nicht der letzte Schritt. Denn es fehlen noch die Steuererklärungen, insbesondere die ESt-Erklärung, aber ggf. auch die USt- und GewSt-Erklärung. Dazu ist es erforderlich, sich bei ---> Elster zu registrieren. Mehr dazu siehe ---> hier

 

<--- Im Mantelbogen (Hauptvordruck ESt 1A) zur ESt-Erklärung machen Sie Angaben zu Ihrer Person, Familienstand, Bankverbindung etc. Er ist die Grundlage für alle Anlagen (siehe unten). Ohne ihn ist Ihre Steuererklärung unvollständig. 


Die Anlage EÜR ist entgegen ihrer etwas unglücklichen Bezeichnung als "Anlage" keine Anlage zur ESt-Erklärung, sondern ein eigenständiger Vordruck, den Sie bei Elster unter Gewinnermittlung finden. Übertragen Sie das Tabellenblatt "EÜR" des Programms manuell nach dorthin (Zahlen kopieren, nicht abtippen) und kontrollieren Sie, ob das von Elster ermittelte zu versteuernde Einkommen mit dem des Blattes "EÜR" identisch ist. Falls nicht, war die Übertragung fehlerhaft. Das gemäß Anlage EÜR zu versteuernde Einkommen übernehmen Selbständige (Freiberuflerinnen und Freiberufler) in die Anlage S und Gewerbetreibende in die Anlage G. 


Vom zu versteuernden beruflichen Einkommen dürfen verschiedene private Aufwendungen

* ganz oder teilweise

* ggf unter Berücksichtigung von Höchstbeträgen

* ggf. unter Beachtung eines Eigenanteils, der sich nach Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder bemisst, 

abgesetzt werden. Die folgenden Anlagen (wo man sie findet siehe ---> hier) können erhebliche Absetzmöglichkeiten enthalten, so dass es sich empfiehlt, sie genau unter die Lupe zu nehmen. 

Sonderausgaben
z.B. Kirchensteuer, Unterhaltszahlungen, Spenden an gemeinnützige Organisationen, Ausbildungskosten 

Vorsorgeaufwand

Z.B. Kranken-, Pflege-, Renten-, Berufsunfähigkeitsversicherung

Außergewöhnliche Belastungen
Zum Beispiel Arzt-, Medikamenten-, Zahnersatz-, Brillen-, Kurkosten, aber auch Schäden durch Naturgewalten, Kosten zum Einbrüchschutz, Kosten für die Wiederbeschaffung existentieller Güter bei einem Einbruch (z.B. Kleidung und Hausrat, soweit angemessen).
Kinder
Kinderbetreuung (z.B. Kita, Kindergarten, Tagesmutter, Babysitter oder Hausaufgabenbetreuung), Schulgeld bei anerkannten Privatschulen, Ausbildungsfreibetrag bei volljährigen Kindern, die auswärts wohnen, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, wenn im Haushalt keine erwachsene weitere Person wohnt, Pauschbetrag bei Behinderung. Nachhilfekosten bei nachgewiesener Lernschwäche oder berufsbedingtem Umzug mit Schulwechsel, wenn dadurch eine Nachhilfe nötig wird. Nicht absetzbar sind Freizeitaktivitäten wie Sport, Musik- oder Reitunterricht.  

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Zum Beispiel Reinigung und Wäsche (Putzhilfe, Fenster putzen, Bügeln)

Garten und Außenarbeiten (Gartenpflege, Rasen mähen, Heckenschnitt, Winterdienst)

Sonstiges (Hausmeisterdienste, Umzugshelfer, Haustierberbetreuung). 


Obige Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Um weitere Absetzmöglichkeiten in Erfahrung zu bringen, lohnt es sich zu googlen, z.B. "Welche Kosten sind als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar".

Alle obigen Angaben sind freiwillig, bei anderen Anlagen hingegen Pflicht, zum Beispiel bei

Anlage KAP (Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden), jedoch nur, wenn Ihre Bank keine Abzüge vornahm

Anlage V (Vermietung & Verpachtung).