Einkommensteuererklärung



Wenn Sie Ihre EÜR-Buchführung selbst erledigen, sollten Sie darüber nachdenken, auch Ihre Einkommensteuererklärung selbst abzugeben. Das ist kein Hexenwerk und unter folgenden Voraussetzungen möglich:

* Registrierung beim Online-Finanzamt ---> Elster

* Ihre EÜR-Jahresbuchführung ist komplett, ggf. mit Nachbuchungen seit Jahresbeginn.   


Falls Sie sich bereits registriert haben,

klicken Sie bei Elster "Jetzt einloggen", suchen die Zertifikatsdatei auf Ihrem PC, ziehen sie in das Auswahlfenster und geben das Passwort an. 

Falls Sie sich noch nicht registriert haben, gehen Sie wie folgt vor

(Die Registrierung ist zwar etwas umständlich, aber Sie werden es schaffen):

1. Wählen Sie bei Elster „Benutzerkonto erstellen“ und dann "Für eine Privatperson"

2. Geben Sie Ihre steuerliche Identifikationsnummer an

Sie finden Ihre Steuer-ID auf jedem Schreiben Ihres Finanzamtes

Steuer-ID verlegt, vergessen oder nie erhalten? Sie können sie beim Bundeszentralamt für Steuern Online anfordern

3. Nach Angabe der ID erhalten Sie einen Aktivierungslink per E-Mail und einen Aktivierungscode per Post

4. Nach Erhalt des Briefes rufen Sie Elster erneut auf,
4. klicken auf den Aktivierungslink in der E-Mail und geben den Code aus dem Brief ein

5. Daraufhin wird Ihre persönliche Zertifikatsdatei erstellt

5. Speichern Sie diese an einem wieder auffindbaren Ort und merken Sie sich das Passwort

6. Nun können Sie Ihr Benutzerkonto wie oben geschildert nutzen.

Einkommensteuererklärung abgeben

Nach dem Login mit Zertifikatsdatei und Passwort erscheint unter "Formulare & Leistungen" "Alle Formulare" gleich als zweiter Eintrag "Einkommensteuererklärung". Dort beginnen Sie. Bei der Anlagenauswahl klicken Sie den Hauptvordruck und alle Anlagen an, die Sie benötigen (z.B. Vorsorgeaufwendungen). Bitte beachten Sie, dass die Anlage EÜR keine Anlage zur ESt-Erklärung ist, sondern als eigenes Formular unter "Gewinnermittlung" gefunden wird. Der in Anlage EÜR ausgewiesene zu versteuernde Gewinn bzw. den Verlust ist in die Anlage G (Gewerbe) oder S (Selbständige) zu übertragen. 

Bei Fragen zu Elster (Keine Auskünfte zu steuerlichen Fragen, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordern, siehe StBerG § 2) erhalten Sie Hilfe im ---> Elsterforum des Bayerischen Landesamtes für Steuern. Sie können das Forum zwar lesen, aber eigene Beiträge erst nach Registrierung verfassen.