in bisschen Spaß muss sein

Jeder Kontakt mit dem Fiskus ist eine ernste Angelegenheit, so dass ein bisschen Spaß nicht schaden kann



Ein Mathematiker, ein Rechtsanwalt und ein Steuerberater werden gefragt: "Wieviel ist 1+1" ?

Der Mathematiker holt seinen Rechenschieber heraus und sagt: "Annähernd 2".

Der Rechtsanwalt weiß es nicht, berät sich mit seinem Kollegen und antwortet schließlich:

"Unter gewissen Umständen und unter Vorbehalt 2".

Der Steuerberater fragt: "Was soll denn rauskommen?".  



Der Vollstreckungsbeamte vom Finanzamt steht vor der Empfangsdame und will den Chef sprechen.

"Der Chef ist nicht da"
"Aber ich habe ihn am Fenster gesehen"
"Er Sie auch".

Unsere Empfehlung
Wenn Sie mal zum Finanzamt müssen

 


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Als es wieder einmal an der Zeit war, den Urwald zu sanieren und - wie immer - die Staatskasse leer war,
rief der Löwe alle Tiere zusammen und verkündete:
    Löwe: "Alle Tiere die größer als einen halben Meter sind, zahlen ab sofort 1.000 Euro Steuern !"
Ganz hinten saß ein Frosch und rief: Braaaaavo, braaaaavo !"
    Löwe: "Alle Tiere die größer als einen Meter sind, zahlen ab sofort 2.000 Euro Steuern !"
    Frosch: "Braaaaavo, braaaaavo !"
    Löwe: "Und alle Tiere die grün sind und ein großes Maul haben, zahlen ab sofort 5.000 Euro Steuern !"
    Frosch: "Oi oi oi, das arme Krokodil !"


Hier noch zwei Geschichten aus dem wahren Leben.

Gerhard K's Schnitzelstube hatte das Finanzamt am Hals. Seine Schnitzel wogen angeblich 350 Gramm. Er habe hungrige Gäste, sagte Gerhard K., aber normal seien 165 Gramm + Panade, sagte das Finanzamt P. Gerhard K. habe höchstens halb so viele Schnitzel versteuert, als nach der angegebenen Einkaufsmenge zu erwarten seien. Wer hatte Recht? Das Finanzgericht S. verurteilte Gerhard K. wegen seiner unglaubwürdigen Buchführung (alles mit demselben Stift, also nachträglich geschrieben) zu einer Steuernachzahlung von 26.000,-- € und das Amtsgerich C. wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldbuße von 1.500,-- €.

Bauernschlauen Steuerhinterziehern ist besonders dann leicht auf die Schliche zu kommen, wenn sie den klassischen Fehler begehen, gegenüber dem Finanzamt Betriebsausgaben anzugeben, die mit den eigenen Verkäufen nicht übereinstimmen können. Ein besonders kurioser Fall spielte sich rund um eine Imbissbude ab: Ein Finanzbeamter kaufte sich eine Bratwurst, trennte fein säuberlich den Senf vom Papierdeckel und wog ab, wieviel Senf pro Würstel verwendet wurde. Weil der Wurstbrater aber viel mehr Senf einkaufte, als nötig war, musste er wesentlich mehr Würste versteuern, als angegeben.