Excel ist, obwohl veränderbar (nicht "radierfest") und damit nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung genügend, entgegen einem darauf fußenden
verbreiteten Irrtum als Rechenhilfe zur Buchführung erlaubt. Mehr dazu mit Quellenangaben (gesetzliche Grundlage, Anwendungserlass, BMF-Schreiben, höchstrichterliche Rechtsprechung) siehe
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