Excel und die GoB



Excel ist zulässig 

Excel ist, obwohl veränderbar (nicht "radierfest") und damit nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung genügend, entgegen einem darauf fußenden verbreiteten Irrtum als Rechenhilfe zur Buchführung erlaubt. Mehr dazu mit Quellenangaben (gesetzliche Grundlage, Anwendungserlass, BMF-Schreiben, höchstrichterliche Rechtsprechung) siehe Startseite Teil 3 Ziffer 1.