Shop / Lizenz
1. Vorbemerkungen
Hier können Sie einen Freischaltcode bestellen und dadurch eine Nutzungslizenz für den Steuerhelfer erwerben.
Das noch deaktive Pprogramm downloaden Sie unter dem Menüpunkt Downloads / Test und geben den Code im Blatt "Start" an. Er aktiviert das Programm (7 x 1000 = 7000 Buchungszeilen) für je 12 Monate. Eine aktive, aber auf 10 Buchungszeilen beschränkte Testversion können Sie unter obigem Menüpunkt testen.
2. Nutzungslizenz
EÜR-Buchhaltungsprogramm auf Excelbasis
(Lauffähig ab Excl 2007 und auf LibreOffice)
für Freiberuflerinnen und Freiberufler
sowie für nicht bilanzierungspflichtige Gewerbetreibende.
STOP !
Falls Sie über einen gültigen Rabattcode verfügen, dessen Ihnen mitgeteiltes Verfallsdatum
noch nicht überschritten ist, erhalten Sie auf den unten genannten Preis einen Dauerrabatt i.H.v. 30 % brutto p.a. (siehe § 4 Satz 2 der u.g. AGB, die Vertragsbestandteil sind). Den Rabattcode können Sie nicht selbst bestellen. Wir versenden ihn im Rahmen unserer Werbung regional an eine
begrenzte Anzahl von Unternehmen. Der Rabattcode ist nur gültig bei einer Bestellung des Freischaltcodes innerhalb der Ihnen schriftlich mitgeteilten
Frist. Bitte tragen Sie den Code im Zuge des Bestellvorgangs nach dem Gang zur Kasse bei "Warenkorb" "Anmerkung zur Bestellung"
als Ziffernblock ohne Zusätze ein, z.B. 1234.
Hinweis:
Ein rabattierter Preis wird anlässlich der Bestellung zwar nicht angezeigt, bei Angabe eines gültigen Rabattcodes in der Rechnung aber berücksichtigt.
Unrabattierter Preis p.a. (mit Rabattcode 119,-- EUR p.a. inkl. MwSt.).
170,00 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei in folgende Länder: Deutschland Mehr anzeigen Weniger anzeigen
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese werden Vertragsbestandteil und sind nochmals am Ende des Bestellvorgangs abrufbar.
Wir haben uns bemüht, das "Kleingedruckte" möglichst kurz zu halten.
§ 1 Gegenstand des
Vertrages
Mit Absendung seiner Bestellung beantragt der Besteller, nachfolgend "LN" (Lizenznehmer) genannt, bei dem im Impressum der Homepage
www.dersteuerhelfer.com genannten Softwarebüro, nachfolgend "LG" (Lizenzgeber) genannt, eine Nutzungslizenz für dessen EÜR-Buchhaltungsprogramm "Der Steuerhelfer" auf Excelbasis, welches von der
vorgenannten Homepage unter "Download" downgeloaded werden kann oder das dem LN per E-Mail Anhang zuging. Ferner stellt der LG auf seiner Homepage an jedem Jahresende eine Folgedatei für das
kommende Jahr sowie - falls erforderlich - ein Update für das abgelaufene Jahr zur Verfügung, welches in das Tabellenblatt "Update" des Programms einkopiert werden kann.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Das gemäß § 1 downgeloadete Programm ist inaktiv und kann mit einem Freischaltcode aktiviert werden. Der Vertrag kommt zustande mit Zugang des
Freischaltcodes beim LN auf dem Postweg oder per E-Mail. Die Codeübermittlung erfolgt gewöhnlich innerhalb 5 Arbeitstage nach Beantragung der Nutzungslizenz sowie in der Regel zusammen mit der
Jahresrechnung.
§ 3
Vertragsdauer
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monate ab Zugang des Freischaltcodes beim LN und verlängert sich um je weitere 12 Monate, wenn er nicht mit
einer Frist von 1 Monat gekündigt wird. Bei einer Vertragsverlängerung wird der Freischaltcode durch einen neuen ersetzt.
§ 4
Lizenzgebühr
Die aus der Bestellung ersichtliche Lizenzgebühr ist fällig und zahlbar jährlich im Voraus netto Kasse spätestens 14 Tage nach Rechnungszugang. Der
LN erhält einen Dauerrabatt von 30 % brutto p.a., höchstens jedoch 51,-- EUR p.a., wenn er über einen gültigen Rabattcode verfügt und ihn bei der Bestellung des Freischaltcodes angibt. Eine
jährliche Anhebung der Lizenzgebühr von bis zu 5 % gegenüber dem Vorjahr gilt als genehmigt. Die Jahresrechnung wird in der Regel per E-Mail Anhang im pdf-Format erteilt. Bei Zahlungsverzug kann
der LG eine Mahngebühr in Höhe von 3,-- EUR verlangen und wenn die Mahnung erfolglos war, für den LN kostenpflichtige Dritte mit dem Forderungseinzug beauftragen.
§ 5
Nutzungsumfang
Der LN erwirbt eine Nutzungslizenz und nicht das Programm als solches. Die Lizenz gilt nur für innerbetriebliche Zwecke des LN. Das urheberrechtlich
geschützte Werk darf weder verändert, noch veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.
§ 6 Haftung
Die Haftung des LG beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.