Shop / Lizenz


1.  Vorbemerkungen

Hier können Sie einen Freischaltcode bestellen und dadurch eine Nutzungslizenz für den Steuerhelfer erwerben.

Das noch deaktive Pprogramm downloaden Sie unter dem Menüpunkt Downloads / Test und geben den Code im Blatt "Start" an. Er aktiviert das Programm (7 x 1000 = 7000 Buchungszeilen) für je 12 Monate. Eine aktive, aber auf 10 Buchungszeilen beschränkte Testversion können Sie unter obigem Menüpunkt  testen. 


2.  Nutzungslizenz

Freischaltcode für "Der Steuerhelfer"

EÜR-Buchhaltungsprogramm auf Excelbasis

(Lauffähig ab Excl 2007 und auf LibreOffice)

für Freiberuflerinnen und Freiberufler

sowie für nicht bilanzierungspflichtige Gewerbetreibende.

 

STOP !

Falls Sie über einen gültigen Rabattcode verfügen, dessen Ihnen mitgeteiltes Verfallsdatum noch nicht überschritten ist, erhalten Sie auf den unten genannten Preis einen Dauerrabatt i.H.v. 30 % brutto p.a. (siehe § 4 Satz 2 der u.g. AGB, die Vertragsbestandteil sind). Den Rabattcode können Sie nicht selbst bestellen. Wir versenden ihn im Rahmen unserer Werbung regional an eine begrenzte Anzahl von Unternehmen. Der Rabattcode ist nur gültig bei einer Bestellung des Freischaltcodes innerhalb der Ihnen schriftlich mitgeteilten Frist. Bitte tragen Sie den Code im Zuge des Bestellvorgangs nach dem Gang zur Kasse bei "Warenkorb" "Anmerkung zur Bestellung" als Ziffernblock ohne Zusätze ein, z.B. 1234.

 

Hinweis:
Ein rabattierter Preis wird anlässlich der Bestellung zwar nicht angezeigt, bei Angabe eines gültigen Rabattcodes in der Rechnung aber berücksichtigt.

 

Unrabattierter Preis p.a. (mit Rabattcode 119,-- EUR p.a. inkl. MwSt.).

12-monatige Freischaltung, die sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate verlängert, solange keine Kündigung gemäß § 3 der AGB erfolgt. Besitzen Sie einen gültigen Freischaltcode, tragen Sie ihn bitte unten bei "Anmerkung zur Bestellung" ein. Wir reduzieren den Preis dann um 30 % auf 119,-- EUR p.a. inkl. MwSt. Hinweis: Die Reduzierung wird bei der Bestellung nicht angezeigt, in der Rechnung aber berücksichtigt.

170,00 €


3.  Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese werden Vertragsbestandteil und sind nochmals am Ende des Bestellvorgangs abrufbar.
Wir haben uns bemüht, das "Kleingedruckte" möglichst kurz zu halten.

 

§ 1  Gegenstand des Vertrages                        
Mit Absendung seiner Bestellung beantragt der Besteller, nachfolgend "LN" (Lizenznehmer) genannt, bei dem im Impressum der Homepage www.dersteuerhelfer.com genannten Softwarebüro, nachfolgend "LG" (Lizenzgeber) genannt, eine Nutzungslizenz für dessen EÜR-Buchhaltungsprogramm "Der Steuerhelfer" auf Excelbasis, welches von der vorgenannten Homepage unter "Download" downgeloaded werden kann oder das dem LN per E-Mail Anhang zuging. Ferner stellt der LG auf seiner Homepage an jedem Jahresende eine Folgedatei für das kommende Jahr sowie - falls erforderlich - ein Update für das abgelaufene Jahr zur Verfügung, welches in das Tabellenblatt "Update" des Programms einkopiert werden kann.  

§ 2  Zustandekommen des Vertrages
Das gemäß § 1 downgeloadete Programm ist inaktiv und kann mit einem Freischaltcode aktiviert werden. Der Vertrag kommt zustande mit Zugang des Freischaltcodes beim LN auf dem Postweg oder per E-Mail. Die Codeübermittlung erfolgt gewöhnlich innerhalb 5 Arbeitstage nach Beantragung der Nutzungslizenz sowie in der Regel zusammen mit der Jahresrechnung.
                            
§ 3  Vertragsdauer                        
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monate ab Zugang des Freischaltcodes beim LN und verlängert sich um je weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 1 Monat gekündigt wird. Bei einer Vertragsverlängerung wird der Freischaltcode durch einen neuen ersetzt.
                            
§ 4  Lizenzgebühr                        
Die aus der Bestellung ersichtliche Lizenzgebühr ist fällig und zahlbar jährlich im Voraus netto Kasse spätestens 14 Tage nach Rechnungszugang. Der LN erhält einen Dauerrabatt von 30 % brutto p.a., höchstens jedoch 51,-- EUR p.a., wenn er über einen gültigen Rabattcode verfügt und ihn bei der Bestellung des Freischaltcodes angibt. Eine jährliche Anhebung der Lizenzgebühr von bis zu 5 % gegenüber dem Vorjahr gilt als genehmigt. Die Jahresrechnung wird in der Regel per E-Mail Anhang im pdf-Format erteilt. Bei Zahlungsverzug kann der LG eine Mahngebühr in Höhe von 3,-- EUR verlangen und wenn die Mahnung erfolglos war, für den LN kostenpflichtige Dritte mit dem Forderungseinzug beauftragen.
                            
§ 5  Nutzungsumfang                        
Der LN erwirbt eine Nutzungslizenz und nicht das Programm als solches. Die Lizenz gilt nur für innerbetriebliche Zwecke des LN. Das urheberrechtlich geschützte Werk darf weder verändert, noch veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. 
                            
§ 6  Haftung                        
Die Haftung des LG beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.